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   VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18 HAL   

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VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18 HAL (https://dejure.org/2018,39271)
VG Halle, Entscheidung vom 13.08.2018 - 8 A 300/18 HAL (https://dejure.org/2018,39271)
VG Halle, Entscheidung vom 13. August 2018 - 8 A 300/18 HAL (https://dejure.org/2018,39271)
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  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Darüber hinaus weist er auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. Dezember 2016 (Az.: 21 B 16.30372) hin.

    Ferner gibt es Berichte von Personen, die als Rückkehrer im Zusammenhang mit einem nicht abgeleisteten Militärdienst befragt und dauerhaft verschwunden sind (Dt. Botschaft Beirut, Auskunft vom 2. März 2016; darauf verweisend auch etwa VGH München, Urteile vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 juris Rdnr. 68).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - juris = BVerwGE 79, 143; Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 -, juris).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - juris = BVerwGE 79, 143; Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 32.87 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Zwar rekrutiert die syrische Armee prinzipiell alle Männer unabhängig von ihrem ethnischen oder religiösen Hintergrund und wendet auch die strafrechtlichen Regelungen bezüglich Wehrdienstentziehung und Desertion offenbar mehr oder weniger unterschiedslos auf alle syrischen Wehrpflichtigen an, so dass nicht bereits im Hinblick auf eine insoweit durchgängig diskriminierende Praxis ein Verfolgungsgrund im Sinne von § 3b AsylG vorliegt (darauf verweisend OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 1 A 10922/16 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Diese sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientierende, auf die tatsächliche Gefahr (real risk) abstellende Verfolgungsprognose hat in Umsetzung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Qualifikationsrichtlinie - QRL 2011 -, ABl. EU L 337 v. 20.12.2011, S. 9 ff.) anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7.11 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat oder von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vorverfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernsthafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Für die Flüchtlingsanerkennung müssen diese nicht auf einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung beruhen (OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Ob Bedrohungen der vorgenannten Art gegeben sind und damit eine politische Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - juris = BVerwGE 85, 12, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Denn es handelt sich bei Syrien um ein diktatorisches System, das mit allen Mitteln um seine Existenz kämpft (darauf verweisend etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Halle, 13.08.2018 - 8 A 300/18
    Soweit allein die Bestrafung wegen der Entziehung vom Wehr- bzw. Reservistendienst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts keine Asylerheblichkeit begründet (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - BVerwG, Urteil vom, 31. März 1981 - C 6.80 -, beide juris), steht dies der Annahme der Verfolgung im Fall des Klägers nicht entgegen.
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